§ 16 MaBV – Muster-Formulare, Negativerklärungen, IHK Linkliste

§ 16 MaBV - Muster - Negativerklärungen, IHK Link-Liste

Muster-Prüfungsberichte und Negativerklärungen nach § 16 MaBV

Die Industrie- und Handelskammern stellen verschiedene Musterformulare und Vorlagen zur Verfügung, die Bauträger und Makler bei der Umsetzung der MaBV-Pflichten unterstützen.

Dazu gehören insbesondere Negativerklärungen, wenn keine Prüfungspflicht besteht.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten IHK-Links, um schnell auf die passenden Dokumente zugreifen zu können.

Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern

Nach § 16 Abs. 1 MaBV muss der Prüfungsbericht (oder die Negativerklärung) der zuständigen Behörde übermittelt werden. Welche Behörde zuständig ist, wird in den Gesetzen der Bundesländer geregelt. In manchen Bundesländern ist die IHK zuständig und in manchen Bundesländern die örtliche Gewerbebehörde. Die folgende Übersicht zeigt die Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern und die entsprechende rechtsgrundlage:

IHK-Muster & Hinweise: Negativerklärung / Prüfungsbericht

Für die Negativerklärung (§ 16 MaBV) stellen mehrere IHKs ausfüllbare Muster bereit; zudem gibt es Seiten mit Hinweisen bzw. Upload-Portalen für den Prüfbericht.


Baden-Württemberg
IHK Bodensee-Oberschwaben
  • Einreichung gemäß Vorgaben der IHK Bodensee-Oberschwaben (Online)
IHK Heilbronn-Franken
IHK Hochrhein Bodensee
IHK Karlsruhe
IHK Nordschwarzwald
IHK Ostwürttemberg
IHK Region Stuttgart
IHK Reutlingen
IHK Rhein-Neckar
IHK Schwarzwald Baar Heuberg
IHK Südlicher Oberrhein
IHK Ulm
  • Kontakt: info@ulm.ihk.de, Tel. 0731 173-0
  • Anschrift: IHK Ulm, Olgastraße 95–101, 89073 Ulm
  • Einreichung gemäß Vorgaben der IHK Ulm (E-Mail/Post)

Bayern

In Bayern ist die zuständige Behörde die IHK für München und Oberbayern (mit Ausnahme des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg).

IHK München und Oberbayern
IHK Aschaffenburg

Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde von der IHK Aschaffenburg die Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Gewerbetreibende mit einer Erlaubnispflicht nach § 34c GewO auf die IHK für München und Oberbayern übertragen.


Niedersachsen
IHK Hannover
IHK Braunschweig
IHK Elbe-Weser
IHK Lüneburg-Wolfsburg
Oldenburgische IHK
IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
IHK für Ostfriesland und Papenburg

Schleswig-Holstein
IHK Flensburg
IHK zu Kiel
IHK zu Lübeck