SESCH · Wirtschaftsprüfung
MaBV-Prüfung für Bauträger und Baubetreuer
Die Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt Ihre Prüfung nach § 16 MaBV durch – bundesweit digital und mit persönlicher Betreuung.
- Veröffentlichte Preise Preisstaffel und Konditionen sind schon vor Ihrer Anfrage einsehbar.
- Bundesweit digital Geordneter Unterlagenaustausch über Tresorit und direkte Abstimmung.
- Ihr persönlicher Wirtschaftsprüfer Alexander Fölsche ist Ihr Ansprechpartner für die MaBV-Prüfung.
- Eigene MaBV-Fachwebsite Fachkommentare, Prüfungspflicht-Checker und praktische Orientierungshilfen.
Persönliche fachliche Betreuung
Ihr Ansprechpartner: Alexander Fölsche
Wirtschaftsprüfer · Deutschland
Sie besprechen Ihre Tätigkeit, die Unterlagen und fachliche Rückfragen direkt mit Ihrem Ansprechpartner. Hinter dem Prüfungsangebot steht die Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Qualifikation und Gesellschaft kennenlernenUnser Prüfungsangebot
MaBV-Prüfung nach § 16 MaBV
Wir prüfen die für Ihre Tätigkeit als Bauträger oder Baubetreuer maßgeblichen Anforderungen der MaBV und erstellen den Prüfungsbericht für das vereinbarte Prüfungsjahr.
Je nach Sachverhalt stehen dabei insbesondere folgende Unterlagen und Vorgänge im Mittelpunkt:
- Verträge, vereinbarte Zahlungspläne und Sicherheiten.
- Zahlungseingänge und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Entgegennahme.
- Nachweise zum Baufortschritt und zur Verwendung von Auftraggebergeldern.
Für Unternehmen und Steuerberater
Ihr Steuerberater bleibt Ihr Steuerberater.
Wir ergänzen die bestehende Betreuung um die MaBV-Prüfung. Ihre laufende Buchführung, Jahresabschlusserstellung und Steuerberatung bleiben bei Ihrem bisherigen Berater.
Mit Ihrem Einverständnis stimmen wir benötigte Buchhaltungsunterlagen und Rückfragen direkt mit ihm ab. So nutzen wir vorhandene Informationen und halten die Zuständigkeiten klar.
Zusammenarbeit mit SteuerberaternBundesweit zusammenarbeiten
Digital vom Auftrag bis zum Prüfungsbericht
Für den Austausch von Auftragsunterlagen und Prüfungsnachweisen nutzen wir Tresorit mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Sie erhalten eine Checkliste und wissen, welche Nachweise für Ihren Auftrag benötigt werden.
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Auftrag und Vorbereitung
Wir klären Prüfungsjahr, Tätigkeit und Umfang. Honorar und Auftrag werden abgestimmt; anschließend erhalten Sie die Unterlagenliste.
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Prüfung und Abstimmung
Sie stellen Ihre Nachweise digital bereit. Wir führen die Prüfung durch und klären offene Sachverhalte mit Ihnen.
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Bericht und Abschluss
Nach Abschluss erhalten Sie den Prüfungsbericht. Wer ihn bei der zuständigen Stelle einreicht, vereinbaren wir im Auftrag.
Unsere eigene Fachwebsite
MaBV-Fachwissen, das Sie direkt nutzen können
Auf mabvprüfung.de verbinden wir unser Prüfungsangebot mit Erläuterungen zur Makler- und Bauträgerverordnung. Unsere Fachbeiträge behandeln unter anderem Sicherheiten, Zahlungsraten, Auftraggebergelder und die Prüfung nach § 16 MaBV.
Mit Kommentierungen und Orientierungshilfen können Sie sich bereits vor der Beauftragung mit den Anforderungen vertraut machen. Die Beurteilung Ihres konkreten Sachverhalts erfolgt im jeweiligen Auftrag.
Vor Ihrer Anfrage
Was Sie für den Einstieg wissen sollten
Welche Angaben benötigen Sie für eine Prüfungsanfrage?
Für den Einstieg genügen Angaben zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Tätigkeit, dem Prüfungsjahr und den Vertragsobjekten. Nennen Sie bitte auch eingesetztes Hilfspersonal und eine bereits vorliegende Fristsetzung. Die ausführliche Checkliste erhalten Sie im Rahmen der Prüfungsplanung.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Dauer hängt vom Umfang, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem Klärungsbedarf ab. Den geplanten Prüfungszeitraum stimmen wir mit Ihnen ab. Teilen Sie uns eine behördliche Frist deshalb möglichst bei der ersten Anfrage mit.
Was gilt, wenn im Prüfungsjahr keine einschlägige Tätigkeit vorlag?
Teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Anfrage mit. Wir klären anhand Ihres Sachverhalts, ob eine Prüfung erforderlich ist oder eine Negativerklärung in Betracht kommt. Weitere Orientierung bieten unsere Hinweise und Muster zur Negativerklärung.
