§ 16 MaBV – Prüfungspflicht-Checker
Sind Sie prüfungspflichtig oder müssen Sie eine Negativerklärung abgeben?
Mit dem MaBV-Prüfungspflicht-Checker können Bauträger schnell feststellen, ob im ausgewählten Kalenderjahr eine Prüfungspflicht nach § 16 MaBV besteht. Grundlage ist die fachliche MaBV-Prüfung, die von Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern durchgeführt werden muss.
Falls keine Prüfungspflicht besteht, ist in der Regel eine Negativerklärung bei der zuständigen IHK einzureichen. Passende Vorlagen und Muster finden Sie in unserer IHK-Linkliste mit Muster-Prüfungsberichten und Negativerklärungen.
Der Checker liefert Ihnen in wenigen Sekunden eine erste Einschätzung. Bitte beachten Sie, dass er keine individuelle Prüfung ersetzt, sondern als Hilfestellung für die Orientierung gedacht ist.
Ein kurzer MaBV-Check zur Prüfungspflicht
Was macht der MaBV-Prüfungschecker?
Der Checker stellt Ihnen wenige fachliche Fragen zum ausgewählten Bezugsjahr und ermittelt daraus, ob eine Prüfungspflicht nach § 16 MaBV besteht, ob eine Negativerklärung abzugeben ist oder keine Pflicht vorliegt (Bauträger/Baubetreuer).
Die Logik orientiert sich an den gesetzlichen Kriterien (Tätigkeitsausübung im Jahr, Vorjahre, Einstellung der Tätigkeit) und liefert eine klare Ersteinschätzung mit Handlungsempfehlung – sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechts- oder Prüfungsberatung.
MaBV-Check zur Prüfungspflicht
Ergebnis: Prüfungspflicht (Bauträger/Baubetreuer), Negativerklärung (Bauträger/Baubetreuer) oder keine Pflicht.
Hinweis & Haftungsausschluss
Unverbindliche Ersteinschätzung zur MaBV-Prüfungspflicht. Das Tool ersetzt keine Rechtsberatung.
Fachliche Hintergründe, Ablauf und Pflichten erläutern wir in unserer fachlichen Übersicht zur MaBV-Prüfung . Passende Vorlagen (Muster-Prüfungsberichte & Negativerklärungen) finden Sie in der IHK-Linkliste.
Auf Wunsch übernehmen wir die Feststellung der Prüfungspflicht für Sie. Ergibt unsere Prüfung, dass keine Prüfungspflicht besteht und lediglich eine Negativerklärung abzugeben ist, berechnen wir für dieses Jahr eine reduzierte Vergütung. Gerne informieren wir Sie über unser gesamtes Dienstleistungsangebot für Bauträger und Baubetreuer können
- 1. Kalenderjahr wählen und Fragen beantworten
- 2. Ergebnis erhalten: Prüfungspflicht oder Negativerklärung
- 3. Nächste Schritte: Unterlagenliste, IHK-Muster, ggf. Prüfung beauftragen
Häufig gestellte Fragen zu unserem Prüfungspflicht-Checker:
FAQ zur MaBV-Prüfung / § 16 MaBV
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Können Sie die Prüfungspflicht für uns verbindlich feststellen?
Ja. Wir prüfen Ihre Sachverhalte und stellen fest, ob im gewählten Kalenderjahr eine Prüfungspflicht nach § 16 MaBV besteht oder eine Negativerklärung genügt. Ergibt die Prüfung, dass keine Prüfungspflicht vorliegt, berechnen wir für dieses Jahr eine reduzierte Vergütung.
Wer ist nach § 16 MaBV prüfungspflichtig?
Gewerbetreibende nach der MaBV (Makler, Bauträger, Baubetreuer) mit einschlägigen Tätigkeiten. Liegen keine Tätigkeiten vor, kann – je nach Aufsicht – eine Negativerklärung reichen.
Welche Inhalte prüft der Prüfer konkret?
Prozesse, Kontrollen und Nachweise rund um Fremdgelder, Sicherheiten, Aufzeichnungen, Mitteilungen und Aufbewahrung. Die fachlichen Details stehen auf den verlinkten Seiten unter „Relevante Vorschriften“.
Bis wann muss der Prüfbericht eingereicht werden?
Praxisüblich bis zum Jahresende des Folgejahres – maßgeblich ist die Vorgabe Ihrer Aufsichtsbehörde.
Welche Unterlagen benötigen Sie von uns?
Sie erhalten zu Mandatsbeginn unsere Dokumentenliste; sie deckt Auftragsakten, Kontobelege, Sicherheiten-Nachweise, Mitteilungen u. a. ab. So vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen die Prüfung.
Führen Sie die MaBV-Prüfung auch als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch?
Ja – wir übernehmen Vorbereitung, Durchführung, Berichterstellung und unterstützen bei der fristgerechten Einreichung.
Wie laufen Rückfragen und Findings ab?
Strukturiert per Q&A-Protokoll; wir stimmen Feststellungen mit Ihnen ab und geben konkrete Maßnahmenempfehlungen.
Gibt es einen Musterbericht?
Ja – ein Musterbericht veranschaulicht Aufbau und Berichtslogik; die individuelle Prüfung bleibt erforderlich.
Welche typischen Beanstandungen sehen Sie?
Lücken in der Nachweisführung, unklare Mittelverwendungsfreigaben, unvollständige Sicherheitenunterlagen, verspätete Mitteilungen, unstrukturierte Aufbewahrung.
Wie können wir den Aufwand reduzieren?
Vollständige Unterlagen vor Prüfungsstart, Nutzung unserer Dokumentenliste, klare Aktenstruktur und verantwortliche Ansprechpartner.
Was kostet die MaBV-Prüfung?
Transparente Modelle finden Sie in unserer Vergütungsübersicht; der Aufwand richtet sich u. a. nach Volumen, Projekten/Konten und Beleglage.
