Kompetente und effiziente Prüfung der Einhaltung von MaBv-Verpflichtungen für Bauträger und Baubetreuer
Die Sesch Group Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der Partner von Bauträgern und Baubetreuern bei der Prüfung nach § 16 MaBV. Wir prüfen die Einhaltung von MaBV-Vorschriften kompetent und mit effizienten Prüfungsprozessen. Unsere Prüfung erfolgt dabei unter Einhaltung der IDW-Verlautbarung PS 830. Wir unterstützen Bauträger und Baubetreuer bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen und generieren einen Mehrwert für die Gewerbetreibenden. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.

Häufig gestellte Fragen zur MaBV-Prüfung
Die Prüfungspflicht nach § 16 MaBV gilt für alle, die das Gewerbe des Bauträgers oder Baubetreuerbe betreiben.Sie müssen sicherstellen, dass die Prüfung fristgerecht erfolgt.
Jetzt Kontakt aufnehmenFür jedes Kalenderjahr muss eine Prüfung erfolgen und der Prüfungsbericht muss der zuständigen Behörde innerhalb des Folgejahres vorgelegt werden.
Jetzt Kontakt aufnehmenWirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie Prüfungsverbände sind zur Prüfung befugt.
Jetzt Kontakt aufnehmenEs wird die Einhaltung der Verpflichtungen aus den §§ 2-14 MaBV geprüft. Eine detaillierte Anleitung zu den einzelnen Anforderungen ist auf unserer Webseite Anleitung dargestellt.
Jetzt Kontakt aufnehmenZu Beginn der Prüfung stellen wir eine Checkliste mit allen relevanten Unterlagen, die für die Prüfung benötigt werden, zur Verfügung. Eine Übersicht der Prüfungshandlungen und Dokumentationsanforderungen zu jedem einzelnen Prüfungsthema ist auf unserer Webseite Anleitung dargestellt.
dargestellt. Jetzt Kontakt aufnehmenDer Geprüfte, also der Bauträger oder Baubetreuer bezahlt die Prüfung. Eine Übersicht zu unseren Honrarforderungen ist auf der Seite Vergütung dargestellt.
Jetzt Kontakt aufnehmenDer Prüfungsbericht muss einen Vermerk darüber enthalten, ob Verstöße des Gewerbetreibenden festgestellt worden sind. Wenn Verstöße festgestellt worden sind, dann sind sie in dem Vermerk aufzuzeigen. Der Prüfer hat den Vermerk mit Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.
Jetzt Kontakt aufnehmenDer Gewerbetreibende hat dem Prüfer alle Aufklärungen und Nachweise zu geben, die der Prüfer für eine sorgfältige Prüfung benötigt. Der Prüfer ist zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Jetzt Kontakt aufnehmenBei einem Verstoß gegen die Pflichten kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die mit einem Bußgeld von bis zu EUR 5.000 geahndet werden kann. Die Ausübung des Gewerbes als Bauträger oder Baubetreuer ohne die erforderliche Erlaubnis kann ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden kann.
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